Kinderrechte müssen wir kennen

Kinderrechte gibt es in der Schweiz seit 20 Jahren, aber sie sind zu wenig bekannt und nicht vollständig umgesetzt.

Die Kindheit wurde erst ab der Aufklärung als eigener Lebensabschnitt anerkannt. Mit der Industrialisierung entstand in England ein Verbot für Fabrikarbeit für Kinder unter 9 Jahren. Bis zur ersten Einführung von speziellen Kinder- und Jugendgerichten Ende des 19. Jh in den USA, wurden die Minderjährigen in juristischen Belangen den Erwachsenen gleichgestellt.

Betroffen durch die prekäre Situation der Flüchtlingskinder im 1. Weltkrieg, gründete Eglantyne Jebb die britische Organisation «Save the Children». Dank ihrem Einsatz wurde die «Children's Charter» 1924 vom Völkerbund in Genf verabschiedet, worin erstmals grundlegende Kinderrechte formuliert wurden. Mit Auflösung des Völkerbundes 1946 verlor diese Kindercharta ihre Grundlage. Erst nach Verabschiedung der allgemeinen Menschenrechte in der UNO Generalversammlung 1948, war der Weg frei für die neuen Kinderrechte. Es dauerte noch bis am 20. November 1989 bis die Kinderrechtskonvention in der UNO verabschiedet wurde.

Seither ist der 20. November der Internationale Tag der Kinderrechte.

 

Eine starke Stiftung für ein starkes Kinderspital

Grosser Einsatz ist nicht alles – Für eine optimale Behandlung der Kinder und Jugendlichen braucht es ihre Spende.
Die bestmögliche Behandlung erkrankter Kinder verursacht Kosten – mehr Kosten als bei Erwachsenen. Das UKBB ist auf zusätzliche Spenden und Finanzierungen durch Sponsoren angewiesen. Nur so kann das Spital mit Unterstützung der Stiftung Pro UKBB dauerhaft in allen Bereichen finanzieren und Kosten dort abdecken, wo die Mit der öffentlichen Hand oder anderer Garanten fehlen.

Sind Kinder ernsthaft krank, wird das Krankenhaus zu ihrer Welt.
Kinder
 denken nicht in grossen zeitlichen Abläufen. Langwierige Genesungsprozesse sind für die Kinder nicht überschaubar. Ermöglichen wir ihnen, den Aufenthalt im Spital so kurzweilig wie möglich zu gestalten – oder so gut wie möglich mit ihrer Krankheit zu leben. Für diese Ziele steht die hohe medizinische Qualität des UKBB. Für die Erhaltung und Entwicklung der notwendigen Rahmenbedingungen setzt sich die Stiftung Pro UKBB ein – jeden Tag aufs Neue.

Gesundheit ist ein Geschenk, das sich nicht so einfach verschenken lässt.
Aber man kann vieles für das Wohlergehen kranker Kinder tun – und damit den Heilungsprozess bestmöglich fördern. Die Stiftung Pro UKBB unterstützt die medizinische Behandlung, die pflegerische sowie therapeutische Betreuung durch die Finanzierung von ergänzenden und unterstützenden Projekte und fördert Forschungsprojekte im Universitäts-Kinderspital beider Basel. Die Stiftung Pro UKBB hat sich voll und ganz dem Wohl der Kinder und Jugendlichen verschrieben.

Helfen sie mit und unterstützen sie uns mit ihrer Spende, denn mit jeder Spende können wir ein krankes Kind in Basel zum Lächeln bringen.



Die Schweiz brauchte weitere 8 Jahre bis sie die Kinderrechte 1997 ratifizierte.
Die Kindergrundrechte gelten für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre:

  • Nichtdiskriminierung für alle Kinder dieser Welt
  • Vorrang des Kindeswohls bei Gesetzgebung, Verwaltungsmassnahmen im öffentlichen und privaten Raum
  • Sicherung der Entwicklung und Überleben des Kindes in grösstmöglichem Umfang
  • Berücksichtigung der Meinung des Kindes: Kinder haben das Recht, in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, gehört zu werden.

Im Art. 24 erkennen die Vertragsstaaten das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmass an Gesundheit an. Sie verpflichten sich, kindergerechte Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und Wiederherstellung der Gesundheit sicher zu stellen und den uneingeschränkten Zugang zu gewährleisten.

Mit der Ratifizierung ist der Vertragsstaat verpflichtet, dieses Recht umzusetzen und dem UNO Kinderrechtsauschuss alle 5 Jahre einen Bericht zu erstatten. Der Kinderrechtsauschuss der UNO gibt gleichzeitig einen Schattenbericht in Auftrag, welcher unter der Leitung vom «Netzwerk Kinderrechte Schweiz» hergestellt wird. Diese beiden Berichte dienen der Uno für ihre Empfehlungen an die Schweiz.
Im Anschluss an die letzte Berichterstattung 2014 resultierten 79 Empfehlungen der UNO an die Schweiz, einige davon sind:

  • Ausarbeiten einer umfassenden Kinderrechtspolitik und Strategie, welche den Grundsätzen und Bestimmungen der Konvention gerecht wird und folglich einen Rahmen für kantonale Vorhaben und Strategien bieten kann.
  • Aufbau einer Koordinationsstelle, die ausreichende Befugnisse und Mittel hat, um Aktivitäten im Bereich der Kinderrechte zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden, sowie der NGO's, welche sich für Kinder und Jugendliche einsetzen, zu koordinieren.
  • Einführung eines Budgetprozesses, der die Bedürfnisse der Kinder auf Bundes und Kantonsebene angemessen berücksichtigt und monitorisiert.
  • Verbesserung der Datenerhebung für Kinder und speziell gefährdete Kinder, damit ihre Situation in der Schweiz einfacher analysiert werden kann.
  • Einführung einer unabhängigen Überwachungsstruktur zur Überwachung der Menschenrechte inkl. der Kinderrechte.

Speziell für das Gesundheitswesen werden folgende Empfehlungen aufgeführt:

  • sicherzustellen, dass Kinder landesweit Zugang zu qualitativ hochstehenden Behandlungen in Kinderspitälern und Kinderarztpraxen haben.
  • verstärkt Massnahmen gegen Übergewicht und Fettleibigkeit einzuleiten und bei Jugendlichen einen gesunden Lebensstil zu fördern, zu welchem auch körperliche Aktivität gehört. Ferner sollen die notwendigen Massnahmen zur Einschränkung der Vermarktung von stark fett-, zucker- und salzhaltigen Lebensmitteln bei Kindern ergriffen werden.


Das Motiv zur Gründung der Stiftung Pro UKBB 2004 war, der Umsetzung des Kinderrechtes auf eine kindergerechte Gesundheitsversorgung in einem gemeinsamen, neuen Kinderspital zum Durchbruch zu helfen. Bis heute ist es das Ziel unserer Stiftung Lücken zu schliessen und Unterstützung zu bieten, für kranke Kinder, Jugendliche und ihrer Familien, die im Universitätskinderspital beider Basel betreut werden.

Mit dem Anlass zum Tag des Kindes am 20. November im UKBB haben wir gemeinsam mit dem UKBB, der BELOP, Kind+Spital und der Theodora-Stiftung auf die Kinderrechte aufmerksam gemacht.

Wir wünschen uns, dass bis zum nächsten UNO-Bericht 2020 die wichtigsten Empfehlungen in der Schweiz umgesetzt sind. Die Stiftung Pro UKBB wird sich, um diesem Wunsch mehr Nachdruck zu verleihen, mit andern Organisationen, welche sich für das Wohl des kranken Kindes engagieren vernetzen.

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Ein starkes Universitäts-Kinderspital braucht eine starke Stiftung